Barrieren beseitigen

Die Aktion Mensch setzt sich für Inklusion ein, indem sie Barrieren abbaut und Menschen mit und ohne Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Ein zentrales Förderziel ist die Barrierefreiheit, sowohl in baulicher als auch in digitaler Hinsicht. Besonders betont wird die Förderung barrierefreier Webseiten, die durch die Einhaltung von Standards wie WCAG 2.0 oder BITV 2.0 allen zugänglich gemacht werden sollen. Mit den Einnahmen der Soziallotterie unterstützt die Aktion Mensch bis zu 1.000 Projekte monatlich, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu verbessern.

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Finanzielle Hilfe für barrierefreie Projekte

Fördermöglichkeiten der Aktion Mensch

Vielfältige Unterstützung für Inklusion

Die Aktion Mensch bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Diese Förderungen sind darauf ausgelegt, Barrieren abzubauen und die Lebensqualität für alle zu verbessern.

Ein zentraler Aspekt der Förderung ist die finanzielle Unterstützung, die bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken kann, maximal jedoch 5.000 €. Dies ermöglicht es Organisationen, notwendige Umbauten und Anschaffungen zur Schaffung von Barrierefreiheit zu realisieren, ohne eigene finanzielle Mittel aufbringen zu müssen.

Die Anforderungen für die Mikroförderung sind klar definiert:

  • Pro Projekt-Partner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt.
  • Die Gesamtkosten dürfen maximal 15.000 € betragen.
  • Für bauliche Maßnahmen gelten die Normen DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
  • Bei digitalen Projekten müssen die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0 eingehalten werden.
  • Die Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderung ist ebenfalls förderfähig, sofern das Fahrrad mit einem Elektro-Motor ausgestattet ist.

Die Aktion Mensch fördert nicht nur bauliche und digitale Barrierefreiheit, sondern auch Projekte, die das Bewusstsein für Inklusion schärfen und Netzwerke aufbauen, um die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern zu stärken.

Finanzielle Unterstützung

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 €.

Klare Anforderungen

Pro Projekt-Partner nur ein Projekt pro Jahr, Gesamtkosten maximal 15.000 €.

Bauliche Barrierefreiheit

Einhaltung der Normen DIN 18040-1 oder DIN 18040-2 für Umbauten.

Digitale Barrierefreiheit

Einhaltung der Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0 für Webseiten.

Mobilitätsförderung

Unterstützung für Elektro-Fahrräder zur Stärkung der Mobilität.

Antworten auf Ihre Fragen zur Förderung

Häufig gestellte Fragen zur Förderung

Klarheit für potenzielle Antragsteller

Im Rahmen dieses Programms fördert die Aktion Mensch gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen, gGmbH oder Genossenschaften. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Projekte den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen und die festgelegten Standards wie DIN 18040-1 oder WCAG 2.0 einhalten.

Sie können maximal 5.000 € für förderfähige Kosten beantragen, wobei bis zu 100 % der Kosten übernommen werden können.

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu einem Jahr, abhängig von den spezifischen Projektanforderungen.

Ja, Organisationen mit mehreren Einrichtungen können für jede Einrichtung eine separate Projektförderung beantragen, solange die Anträge unabhängig voneinander eingereicht werden.

Förderfähige Kosten umfassen Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit, Beratung zur Barrierefreiheit, Umsetzung einer barrierefreien Webseite, bauliche Umbauten, technische Gebrauchsgegenstände und Honorarkosten für Dolmetscher.